Angebot betreutes Wohnen

Unser Angebot richtet sich an Haftentlassene, deren Entlassung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt, sowie unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehende Männer.

Das Mindestalter bei Einzug liegt bei mindestens 21 Jahren, das 60. Lebensjahr sollte bei Aufnahme nicht überschritten sein. Grundsätzlich ist bis zum Eintritt der Altersrente eine Betreuung möglich.

Die Bereitschaft an sich und seinen Problemen zu arbeiten, die eigene(n) Tat(en) kritisch zu hinterfragen, setzen wir voraus.

Wir arbeiten nicht mit Unschuldigen, wir arbeiten mit Straftätern.

Darüber hinaus muss ein Hilfebedarf nach § 67 ff SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) vorliegen.

Nach § 67 SGB XII werden besondere soziale Schwierigkeiten als Lebenslagen definiert, in denen Menschen nicht in der Lage sind, ihre Probleme aus eigener Kraft zu überwinden, was eine besondere Unterstützung erforderlich macht. Diese Lebenslagen sind oft komplex und betreffen verschiedene Lebensbereiche.

Ausschlusskriterien

Bewerber bei denen eine psychische oder Suchterkrankung im Vordergrund steht sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Eine Kostenzusage seitens des Kostenträgers wird nur erteilt, wenn der Bewerber über eigenes Einkommen verfügt. Hierzu zählen: Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Bürgergeld. Empfänger von Altersrente sind ausgeschlossen.

Bei Ausländern muss ein sicherer Aufenthaltsstatus vorliegen. Von möglicher Abschiebung bedrohte Personen erhalten ebenfalls keine Kostenzusage.

Empfangsbereich Rupprechtstrasse

Ziele

Die stationäre Hilfe richtet sich nach den spezifischen Problemlagen der hilfesuchenden Person und bietet darauf abgestimmte Unterstützung, Betreuung und Beratung an. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Klienten dazu zu befähigen, seine Herausforderungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eigenständig zu bewältigen und die vorliegenden besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden.

Die Hauptziele des Angebots sind:

  • Stabilisierung der Lebenssituation
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Vermeidung erneuter Straftaten
  • Vermeidung von Rückfällen
  • Soziale und berufliche Integration

Die Ziele werden für jeden einzelnen Klienten individuell im Rahmen der Hilfeplanung und deren regelmäßigen Überprüfung festgelegt. Dabei werden sowohl die persönlichen Stärken des Klienten als auch die vorhandenen Ressourcen in seinem Umfeld berücksichtigt und in den Prozess einbezogen.

Gemeinsam mit dem Klienten werden, unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, Wünsche und Perspektiven in verschiedenen Bereichen wie finanzielle Situation, soziale Kompetenzen, alltagspraktische Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, familiäre und soziale Beziehungen, sowie gesundheitliche und psychische Themen, einschließlich eventueller Suchtproblematiken, erarbeitet.

Durch geeignete pädagogische und sozialarbeiterische Angebote wird der Klient bei der Verwirklichung seiner Ziele unterstützt, beraten und begleitet.

Maßnahmen und Leistungen

Neben der Versorgung mit Wohnraum umfassen die weiteren Leistungen die im Einzelfall benötigten Unterstützungsmaßnahmen wie Beratung, Begleitung, Betreuung, Förderung oder die Übernahme einzelner Aufgaben gemäß den Vorgaben der §§ 67 ff. SGB XII. Die Grundlage bildet ein gemeinsam mit dem Klienten erstellter Hilfeplan.

Zur Umsetzung der Leistungen kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz, wie zunächst die Erstellung eines individuellen Hilfeplans mit regelmäßigen Zielüberprüfungen. Dazu gehören des Weiteren auch persönliche, lösungsorientierte Gespräche, Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen oder Einkäufen, Unterstützung bei Schuldenfragen, Hilfe bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung sowie jährliche Ferienangebote. Weitere Maßnahmen umfassen psychosoziale Hilfen, medizinische Versorgung, suchtbezogene Unterstützung, Hilfe bei der Wohnungssuche, berufliche Orientierung und die Vermittlung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten.